Gemeinsam gegen „Multiresistente Erreger“ in Schleswig-Holstein

Umgang mit MRSA

Darf mein Angehöriger zum Friseur?
MRSA-Träger können sich im Alltag normal verhalten, solange sie keinen engen Kontakt zu ernsthaft an anderen Erkrankungen erkrankten Personen haben. Die Ausbreitung von MRSA bei gesunden Personen ist mit Ausnahme von so genannten ambulant erworbenen MRSA (caMRSA ) sehr unwahrscheinlich. In besonderen Fällen mit einer sehr hohen Keimzahl von MRSA an der behaarten Kopfhaut (z.B. MRSA in Wunden am Kopf, MRSA-Besiedelung eines Ekzems am Kopf, e.t.c.) sollten sich Patienten vor Besuch eines Frisörs bei ihrem behandelnden Arzt über die Möglichkeiten zur Vorbeugung einer Weiterverbreitung informieren.
(Prof.Dr. Knobloch, Universitätsklinikum Lübeck,2011)
Wie stecke ich mich mit MRSA an?
Zunächst muss zwischen einer Kolonisation und einer Infektion unterschieden werden. Bei der Kolonisation ist der Mensch Träger von MRSA ohne hierbei Zeichen einer Krankheit zu haben. Die meisten Patienten mit MRSA sind „nur" MRSA-Träger. Am häufigsten finden sich bei diesen Menschen MRSA in der Nase. Bei einer Infektion verursacht MRSA eine Erkrankung (z. B. eitrige Infektionen der Haut und der Schleimhäute, Lungenentzündung, Sepsis). Ein Patient, welcher MRSA-Träger ist, hat ein höheres Risiko eine Infektion durch MRSA zu bekommen. Deshalb ist es sehr wichtig für Patienten zu wissen, ob sie MRSA-Träger sind.
Die Übertragung von MRSA erfolgt am häufigsten durch Haut zu Haut Kontakt zwischen einzelnen Personen. Seltener kann die Übertragung von MRSA durch Gewebe (Kleidung und Bettwäsche) oder durch die Luft erfolgen. Es ist seit langem bekannt, das Patienten mit einem hohen Pflegebedarf besonders häufig MRSA-Träger sind, da durch die häufigen pflegerischen und ärztlichen Maßnahmen sehr viel Haut zu Haut Kontakt mit im Gesundheitswesen tätigen Personal stattfindet. In den letzten Jahren ist durch die neue Variante von MRSA (so genannte ambulant erworbene {ca-MRSA##################################################}) auch ein zunehmendes Auftreten von MRSA bei Menschen, welche nicht pflegebedürftig sind, aufgetreten.
Nicht jeder Mensch, der in Kontakt mit MRSA kommt, wird dauerhafter Träger von MRSA. Die Wahrscheinlichkeit, dauerhafter Träger zu werden, wird von bestimmten Risikofaktoren beeinflusst (z. B.: chronische Wunden, Einnahme von Antibiotika, liegende Katheder etc.). Dies ist ein weiterer Grund, warum insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen MRSA leichter übertragen werden. Die Übertragung von MRSA ist also bei einmaligem Kontakt unwahrscheinlich. Je häufiger Risikokontakte stattfinden, umso wahrscheinlicher wird eine effektive Übertragung.
(Prof.Dr. Knobloch, Universitätsklinikum Lübeck,2011)
Wie oft muss ich mir die Hände waschen?
Am häufigsten werden MRSA über die Hände übertragen. Deswegen ist eine korrekte Händehygiene der beste Schutz vor Übertragungen von MRSA. Häufiges Händewaschen ist ein Bestandteil der Maßnahmen außerhalb des Krankenhauses. In einigen Fällen kann auch außerhalb des Krankenhauses eine Händedesinfektion sinnvoll sein. Insbesondere vor Kontakt zu anderen Personen ist es wichtig die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Ein zu häufiges Waschen der Hände sollte jedoch vermieden werden, da hierdurch eine Schädigung der Haut erfolgen kann. Staphylococcus aureus und damit auch MRSA können auf geschädigter Haut leichter dauerhaft sesshaft werden. Deswegen ist neben dem Händewaschen auch der Gebrauch von Hautpflegeprodukten nach dem Waschen eine sinnvolle und wichtige Maßnahme.
(Prof.Dr. Knobloch, Universitätsklinikum Lübeck,2011)
Darf ich im Pflegeheim bei der Arbeit meine Privatkleidung tragen?
Wenn sichergestellt ist, dass bei der Arbeit getragene Privatkleidung ordnungsgemäß aufbereitet- u. nur in der Einrichtung getragen wird, kann diese unter folgenden Voraussetzungen getragen werden:
  • beim Tragen in Arbeitsbereichen mit geringen Hygieneanforderungen,z.B. in Seniorenwohnungen
  • Ordnungsgemäße Lagerung der Schmutzwäsche bis zum Waschgang.
  • Keine Waschung von getragener Kleidung im privathäuslichen Bereich.
  • Die Kleidung muss so beschaffen sein, dass ein desinfizierendes Waschverfahren möglich ist.
  • Chemo- thermisch oder thermisch- desinfizierende Aufbereitung durch die Einrichtung bzw. Fremdwäscherei.
Grundsätzlich ist bei einer zu erwarteten Kontamination immer Schutzkleidung anzulegen, die vom Arbeitgeber zu stellen ist.
(J.Oestreich, Amt für Gesundheit Kiel,Hygieneaufsicht,2011)
Ist es erlaubt, Arbeitskleidung aus dem Pflegeheim mit nach Hause zu nehmen und dort zu waschen?
Arbeitskleidung darf nicht im häuslichen Bereich gewaschen werden.
Es sind Mittel entsprechend der VAH-Liste bzw. RKI-Liste zu verwenden.
Regelungen finden sich u. a.  in der TRBA250 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe),DGKH (Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene) und dem Infektionsschutzgesetz.
(J.Oestreich, Amt für Gesundheit Kiel, Hygieneaufsicht,2011)
Wer ist für die Beschaffung der Arbeitskleidung verantwortlich bzw. wer muss diese stellen?
Die Arbeitskleidung sollte vom Arbeitgeber gestellt werden.
Die Schutzkleidung und sonstige persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Einmalhandschuhe, Mundschutz) hat der Arbeitgeber zu stellen (TRBA250= Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe).  
(J.Oestreich, Amt für Gesundheit Kiel, Hygieneaufsicht,2011)
Warum dürfen in der Pflege keine Uhren, Ringe, künstliche Fingernägel etc. an Unterarmen bzw. den Händen getragen werden?
In der Pflege ist die Händehygiene die wichtigste Hygienemaßnahme. Die meisten Krankheitskeime werden durch die Hände übertragen.Hier müssen die Voraussetzungen für eine korrekte Händedesinfektion immer gegeben sein. Die vorgenannten Gegenstände verhindern eine ausreichend wirksame Händedesinfektion.
(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel, Abteilung Infektionsschutz, 2011)
Warum ist es wichtig, Flächendesinfektionsmittel genau zu dosieren?
Die notwendige Konzentration von Wasser u. Mittel wird immer vom Hersteller aufgezeigt. Danach sind die Mittel bezüglich der Wirksamkeit entsprechend der Dosierung geprüft und in der VAH- oder RKI-Liste aufgezeigt. Die EINHaltung der richtigen Konzentration verringert die Möglichkeit einer Resistenzbildung und stellt die ausreichende Wirksamkeit sicher.
(J.Oestreich, Amt für Gesundheit Kiel, Hygieneaufsicht,2011)
Müssen Taxibetriebe besondere Maßnahmen beim Transport von MRSA- Trägern beachten?
Nein.
MRSA- Träger stellen für gesunde Menschen keine Gefahr dar.
Fahrgäste, die durch andere Krankheiten selbst so abwehrgeschwächt sind, dass die Keime der normalen Umwelt sie gefährden könnten, wissen normalerweise durch ihren Arzt darüber Bescheid. Sie tragen eine eigene Verantwortung dafür, sich selbst ausreichend zu schützen, indem sie beispielsweise Transportmöglichkeiten, die von vielen Menschen genutzt werden, meiden.
 
Grundsätzlich wachen die Gesundheitsbehörden darüber, dass Menschen, die für andere eine wesentliche Ansteckungsgefahr darstellen, nicht am öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen dürfen.
Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz, in dem detailliert geregelt ist, welche Krankheiten und Krankheitserreger der Behörde umgehend gemeldet werden müssen.
Ein Taxifahrer darf also davon ausgehen, dass ein Patient, den er aus der Klinik abholt, keine Gesundheitsgefahr darstellt und ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen transportiert werden darf.
(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel, Abteilung Infektionsschutz, 2011)
 
Was ist Standardhygiene?
Dazu gehören alle Maßnahmen, die grundsätzlich bei jedem Patienten
- unabhängig vom Infektionsstatus –
zur Vermeidung einer Übertragung von Krankheitserregern zur Anwendung kommen.
Im wesentlichen sind das :
-          Händehygiene
-          Schutzkleidung
-          Hustenetikette
-          Reinigung/Desinfektion der Patientenumgebung
-          Reinigung/Desinfektion von Utensilien,Wäsche mit Körperkontakt
 
Die konkrete Durchführung muss in Hygieneplänen entsprechend der Behandlungs- und Pflegesituation festgelegt sein!
 
Ein Erregernachweis ist nicht Voraussetzung oder Bedingung für die EINHaltung der Standardhygiene.
Im Gegenteil :
sie ist so ausgerichtet, dass Blut, Körperflüssigkeiten, Exkrete, Sekrete sowie Schleimhäute und Haut des Patienten als potentiell infektiös angesehen werden müssen.
(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel, Abteilung Infektionsschutz, 2011)
Darf ein Kind, das mit MRSA besiedelt ist, die Kita besuchen?
Grundsätzlich ja.
Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet das zuständige Gesundheitsamt. 
(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel, Abteilung Infektionsschutz, 2012)
Welche Informationen zu einem Patienten dürfen bei Verlegung, Überweisung oder Entlassung aus Gründen des Infektionsschutzes weitergegeben werden?
Die Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (Medizinische Infektionspräventionsverordnung – MedIpVO) regelt die Weitergabe infektionsschutzrelevanter Informationen folgendermaßen:
„Bei Verlegung, Überweisung oder Entlassung von Patientinnen und Patienten sind Informationen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und von Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme an Einrichtungen, die Notfallrettung und Krankentransport betreiben, die aufnehmende Einrichtung oder an die weiterbehandelnde niedergelassene Ärztin oder den weiterbehandelnden niedergelassenen Arzt weiterzugeben.“
Durch diesen RegelungsINHalt soll sichergestellt werden, dass Patienten nicht ohne Information über notwendige Hygienemaßnahmen verlegt werden. Die Hygienemaßnahmen sind abhängig vom Erreger bzw. vom Übertragungsweg des Erregers. Die alleinige Information „infektiöser Patient“ wäre zu unpräzise und würde kein adäquates Handeln ermöglichen. Daher ist es erforderlich die Erreger, die durch Kontaktinfektionen und durch Tröpfcheninfektionen übertragen werden können, zu benennen. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den multiresistenten Erregern zu. Bei diesen sind – wie auch bei anderen Erregern - zur Verhütung der Weiterverbreitung bestimmte Hygienemaßnahmen erforderlich. Die Informationen sind an diejenigen, die mit den Patienten nach der Maßnahme (Verlegung, Überweisung, Entlassung) in Kontakt kommen, weiterzugeben. Daher sind explizit der Rettungsdienst, die aufnehmende Einrichtung und weiterbehandelnde niedergelassene Ärzte genannt.
(Dr. A. Marcic, Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit,2012)
Welche Konsequenzen hat das Unterlassen der Weitergabe von Informationen zum Besiedlungs- oder Infektionsstatus von Patienten?
Zu Patienten, bei denen spezielle Hygienemaßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung von Infektionserregern erforderlich sind, müssen gemäß § 11 der Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (Medizinische Infektionspräventionsverordnung – MedIpVO) Informationen weitergegeben werden.
Im Einzelnen geregelt ist, dass bei Verlegung, Überweisung oder Entlassung von Patienten Informationen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und von Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme an Einrichtungen, die Notfallrettung und Krankentransport betreiben, an die aufnehmende Einrichtung und an den weiterbehandelnden niedergelassenen Arzt weitergegeben werden müssen. Die Informationen sind also an diejenigen, die mit den Patienten nach der Maßnahme (Verlegung, Überweisung, Entlassung) in Kontakt kommen, weiterzugeben. Daher sind explizit der Rettungsdienst, die aufnehmende Einrichtung (auch Pflegeeinrichtung) und weiterbehandelnde niedergelassene Ärzte genannt.
Wer diese Informationen nicht weitergibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld erhoben werden kann.
(Dr. A. Marcic, Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit,2012)
Wieso schützen sich nicht alle Personen, die mein ISO-Zimmer betreten?
Das hängt vom Krankheitserreger und der Ansteckungsmöglichkeit ab.
Besteht nur die Gefahr einer Schmierinfektion über die Hände, so müssen sich zum Beispiel nur Personen schützen, die den Patienten direkt berühren.
Wird ein Keim auch über die Luft verbreitet, müssen alle Personen, die den Raum betreten, Schutzkleidung tragen.
(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel, Abteilung Infektionsschutz, 2012)
Wieso sind die ISO-Schilder in den deutschen Klinken so verschieden?
Hierfür gibt es keine verbindlichen Vorschriften, weil die örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich sind.
(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel, Abteilung Infektionsschutz, 2012)
Wie breitet sich MRSA aus?
MRSA verbreitet sich überwiegend durch die Hände des medizinischen Personals, also als Kontakt- bzw. Schmierinfektion.
Allerdings sind die Keime auch sehr umweltstabil, so dass sie auch von Oberflächen aufgenommen werden können.

(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel, Abteilung Infektionsschutz, 2012)
Was kann ich tun um mich im Alltag nicht anzustecken?
Eine gesunde Lebensführung mit einem intakten Immunsystem ist entscheidend, um es von der Besiedelung nicht zur Infektion kommen zu lassen.
Händehygiene ist danach die wichtigste Maßnahme, um sich vor all den Keimen zu schützen, die durch menschlichen Kontakt verbreitet werden.
Dazu gehört das Händewaschen nach dem Toilettengang, vor der Nahrungszubereitung und – aufnahme.

(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel, Abteilung Infektionsschutz, 2012)
Was mache ich ,wenn meine Angehörige schwanger ist ?
 Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 
Zur normalen Hygiene gehört unbedingt das mehrfach tägliche Händewaschen.
(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel, Abteilung Infektionsschutz, 2012)
Wie schütze ich mich, wenn mein Angehöriger, den ich zu Hause versorge ein Tracheostoma hat?
Bei der professionellen Pflege entscheidet die Fachkraft, wann sie einen Mundschutz trägt.
Für den alltäglichen Umgang der Angehörigen ergeben sich keine besonderen Maßnahmen. Es gilt der Grundsatz allgemeiner persönlicher Hygiene, beim Husten ein geeignetes Einmaltuch vorzuhalten etc.
(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel, Abteilung Infektionsschutz, 2012)
Darf ich meine Zahnpasta bzw. Körpercremes weiterbenutzen? Oder muß ich alles wegwerfen?
eigene Hygieneartikel dürfen weiter benutzt werden. Sie sollten grundsätzlich nicht mit anderen Personen geteilt werden.

(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel, Abteilung Infektionsschutz, 2012)
Wie lange ist der Behandlungsraum gesperrt, wenn ein MRSA-Patient dort versorgt wurde?
Nach jedem Patienten sind Flächen und Geräte, die kontaminiert sein könnten, gemäß Hygieneplan zu desinfizieren.
Danach steht der Raum wieder zur Verfügung.
(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel,Hygieneaufsicht, 2012)
Muss ich bei mir einen Abstrich machen lassen, wenn ich Kontakt zu einem MRSA-Patienten hatte?
Nein.
Selbst wenn es zu einer Übertragung käme, ist die Besiedelung eines gesunden Menschen meist nur vorübergehend.
(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel,Hygieneaufsicht, 2012)
Wie oft müssen Instrumente in der Arztpraxis desinfiziert werden, wenn sie bei einem MRSA-Patienten benutzt wurden?
Es gibt keine besonderen Maßnahmen.
Instrumente sind nach jeder Nutzung gemäß Hygieneplan aufzubereiten.
(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel,Hygieneaufsicht, 2012)
Dürfen Schwangere in der Pflege von MRSA-Patienten arbeiten?
Ja, bei EINHaltung der Standardhygiene.
Es sind allerdings in Abhängigkeit vom Arbeitsplatz die jeweiligen arbetisschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.
(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel,Hygieneaufsicht, 2012)
Ab wann nach einer MRSA- Sanierung darf der Altenheimbewohner wieder am Gemeinschaftsleben teilnehmen?
Ein Altenheimbewohner, der MRSA - Träger ist, ist deswegen grundsätzlich nicht zu isolieren, auch nicht während einer Sanierungsbehandlung.
(Dr. A.Wencke, Amt für Gesundheit Kiel,Hygieneaufsicht, 2012)